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Lohnsteuer | Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Zahlung
Nach dem NWB MAAAC-09345 ist der Freibetrag des § 3 Nr. 9 EStG – falls Zahlungen aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in mehr als einem Veranlagungszeitraum bezogen werden – bei der ersten Zahlung zu berücksichtigen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen besteht insoweit nicht. – Anmerkung: Zum einen war die Auffassung des Finanzamts für den Kläger günstiger, weil der Abzug bei der ersten Zahlung zu einem höheren Freibetrag führte, der ja im Veranlagungszeitraum 2000 empfindlich gekürzt worden war. Zum anderen aber war die Versagung der Tarifbegünstigung mangels zusammengeballten Zuflusses von Nachteil. Wird der nach diesem Urteil nun von dem ersten Zufluss abzusetzende Freibetrag von dieser Zahlung nicht verbraucht, ist der Restbetrag wohl übertragbar und bei der Fo...