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BFH 11.12.1997 V R 28/97
Umsatzsteuer; | Anwendung der Null-Regelung im Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG 1980)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV 1980 setzt voraus, daß über Leistungen, die dem Abzugsverfahren unterliegen, von dem leistenden Unternehmer ohne gesonderten Steuerausweis abgerechnet worden ist. Sie gilt nicht für ,,Ohne-Rechnung-Geschäfte''. (2) Bleibt im Abzugsverfahren die Behauptung des FA unbewiesen, die als Rechnungsaussteller bezeichnete Person habe die abgerechnete Leistung nicht erbracht, trägt das FA insoweit die Feststellungslast.