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BGH Beschluss v. - XII ZB 121/00

Gesetze: ZPO § 3; ZPO § 511 a; ZPO § 519 b Abs. 2

Leitsatz

Hat das Berufungsgericht den Beschwerdewert nach §§ 2, 3 ZPO mit nicht mehr als 1.500 DM festgesetzt und die Berufung deshalb als unzulässig verworfen, so kann eine sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO auf neue Tatsachen, die für die Festsetzung des Beschwerdewertes von Bedeutung sind, nur gestützt werden, wenn dem Berufungsgericht ein Ermessensfehler zur Last fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
SAAAC-05967

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Beschluss v. 31.01.2001 - XII ZB 121/00

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