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BGH Urteil v. - XI ZR 217/01

Gesetze: BGB § 322 Abs. 2; BGB § 390 Satz 2,; ZPO § 546 Abs. 1; GKG § 19 Abs. 3

Leitsatz

Im Falle einer hilfsweisen Aufrechnung des Beklagten mit einer Gegenforderung stellt es keine der Rechtskraft fähige und deshalb für den Beklagten mit einer zusätzlichen Beschwer verbundene Entscheidung dar, wenn das Gericht die hilfsweise Aufrechnung - zu Recht oder zu Unrecht - in Anwendung von § 390 Satz 2 BGB für unzulässig erklärt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2136 Nr. 42
MAAAC-05580

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 31.07.2001 - XI ZR 217/01

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