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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 82/06

Gesetze: AO § 140, AO § 158, AO § 162, FGO § 69, FGO § 96, HGB § 1, HGB § 238

Hinzuschätzung von Umsatzerlösen auf Grund von ungeklärten Bareinzahlungen auf das betriebliche Bankkonto

Leitsatz

Es obliegt dem Antragsteller im AdV-Verfahren substantiiert darzulegen, dass sein Gewerbe nicht die Voraussetzungen für eine Handelsgewerbe erfüllt, denn gemäß § 1 Abs. 2 HGB besteht die widerlegbare Vermutung, dass es sich bei einem Gewerbebetrieb um ein Handelsgewerbe handelt.

Gemäß § 162 Abs. 2 AO ist insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichende Erklärung zu geben vermag. Das gleiche gilt, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zu Grunde gelegt werden können.

Fundstelle(n):
GAAAC-05488

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 26.06.2006 - 2 V 82/06

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