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Aufteilung von Aufwendungen bei gemischt veranlassten Reisen
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § Nr. 1 Satz 2 EStG)?
Praxishinweise: Der vorlegende VI. Senat bejaht eine Aufteilung der Aufwendungen für die Hin- und Rückreise, da das Aufteilungs- und Abzugsverbot nach seiner Meinung nur bei tatsächlich unteilbaren (= objektiv nicht quantifi...