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Aktuelle Fragen der Besteuerung von Ärzten
1. Umsatzsteuer und Analysearbeiten
Gem. § 4 Nr. 14 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme, aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit oder – unter bestimmten Bedingungen – die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze um-satzsteuerfrei.
Der EuGH hatte über die Umsätze einer deutschen GmbH zu entscheiden, deren alleiniger Gesellschafter ein Arzt für Laboratoriumsmedizin ist. Die GmbH führt medizinische Analysen unter anderem für Laborgemeinschaften durch, zu denen sich praktische Ärzte zusammengeschlossen haben, die diese Analysen im Rahmen ihrer Heilbehandlungen angeordnet haben. Das FA behandelte diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig, weil es sich zwar bei der GmbH um eine „Einrichtung ärztlicher Befunderhebung” handle, die Leistungen aber nicht unter „ärztlicher Aufsicht” erbracht worden sind sowie der Nachweis nicht erbracht wurde, dass mindestens 40 % der Leistungen den in § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG genannten Personen zugute gekommen sind.
Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG ist davon abhängig, dass die Leistungen im Einzelfall unter ärztlicher Aufsicht erbra...