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Kraftfahrzeugsteuer: Einstufung von Fahrzeugen
Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von so genannten Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffs des Personenkraftwagens geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt und die darauf beruhende verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich.