Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellung von Einkünften nach Konkurseröffnung
Erwirtschaftet die Masse nach Konkurseröffnung aufgrund von Verwertungshandlungen des Konkursverwalters Einkünfte, so führt die damit im Zusammenhang stehende Einkommensteuerschuld zu Masseschulden. Ist Gemeinschuldner eine Personengesellschaft, sind im Rahmen der Gewinnfeststellung für die Gesellschaft auch die von der Masse erwirtschafteten Einkünfte einzubeziehen. Erst auf der Ebene der Folgebescheide erfolgt eine Aufteilung der gegen die Gesellschafter festzusetzenden Einkommensteuer, soweit sie Masseschulden darstellt und folglich vom Konkursverwalter zu übernehmen ist.