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Beamtenrecht | Keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Finanzbeamten als Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei
Das M 5 K 03.4175 (ZBR 2006 S. 272) entschieden, dass einem als Außenprüfer tätigen Finanzbeamten nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens eine Nebentätigkeitsgenehmigung als Assessor bzw. freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei selbst dann nicht zu gewähren ist, wenn sich seine Tätigkeiten mit einem wöchentlichen Umfang von acht Stunden auf das Gebiet des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts beschränken sollten.