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Umsatzsteuer | Rückforderung abgetretener Vorsteuerüberschüsse im Insolvenzverfahren
Nach dem im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ergangenen NWB MAAAC-03827 ist es ernstlich zweifelhaft, ob die auf der Änderung der Bemessungsgrundlage beruhende Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags und korrespondierend des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 UStG zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung in dem Sinne führt, dass ein abgetretener Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden kann (vgl. , BStBl 2002 II S. 562). – Anmerkung: Im Streitfall ist ein Mietkaufvertrag, für den bereits das gesamte Entgelt besteuert war, gekündigt worden, was zu einer erheblichen Verringerung des Vorsteuerabzugs beim Mietkäufer führte. Der V. Senat des BFH tendiert dahin, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs erst für das Jahr zu verlangen, in dem d...