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BGH Urteil v. - VII ZR 65/01

Gesetze: ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Die fehlende Bezeichnung "Berufungsbeklagter" allein rechtfertigt nicht, die Berufung als unzulässig zu behandeln, wenn die Auslegung der Berufungsschrift ergibt, gegen wen sich die Berufung richtet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2002 S. 327 Nr. 7
GAAAC-03628

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 08.11.2001 - VII ZR 65/01

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