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BGH Urteil v. - VI ZR 160/00

Gesetze: BGB § 826 A; BGB § 826 GF

Leitsatz

Ein Unterlassen verletzt die guten Sitten nur, wenn das geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2540 Nr. 48
DStR 2001 S. 1808 Nr. 42
QAAAC-02712

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 10.07.2001 - VI ZR 160/00

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