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BGH Urteil v. - V ZR 275/00

Gesetze: BGB § 459 Abs. 2

Leitsatz

Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt , NJW 2001, 2551).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 737 Nr. 14
ZAAAC-02200

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 05.10.2001 - V ZR 275/00

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