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BGH Urteil v. - V ZR 231/00

Gesetze: BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2501 Nr. 49
DB 2001 S. 2548 Nr. 48
BAAAC-02127

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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 14.09.2001 - V ZR 231/00

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