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BGH Beschluss v. - V ZB 20/01

Gesetze: ZPO § 213

Leitsatz

Eine unrichtige Schreibweise der ausländischen Adresse macht die Zustellung nicht unwirksam, wenn eine Verwechslungsgefahr nicht besteht.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1706 Nr. 34
DAAAC-01779

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 13.06.2001 - V ZB 20/01

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