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Einkommensteuer; | Beratungs-, Prozeß- und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen
Zur Frage, ob Rechtsberatungs- und Prozeßkosten, an Versicherungsberater gezahlte Honorare und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als WK abzuziehen sind, hat das wie folgt Stellung genommen: Ein Abzug von Aufwendungen als WK nach § 9 Abs. 1 EStG setzt stets voraus, daß die Aufwendungen wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen; es muß ausgeschlossen sein, daß sie der Vermögensbildung dienen. Unter dieser Voraussetzung sind die bezeichneten Aufwendungen als WK anzuerkennen, gleichgültig, ob sie während des Bezugs der Rentenleistungen oder schon vorher erwachsen. Sie si...BStBl II 398, 399BStBl 1982 II 41, 43