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Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 verabschiedet
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 verabschiedet.
Der beschlossene Gesetzentwurf dient dazu, das deutsche Steuerrecht weiter zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, damit Deutschland auch künftig im internationalen Steuerwettbewerb bestehen kann.
Es werden zahlreiche fachlich zwingend erforderliche steuerrechtliche Änderungen umgesetzt, die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 nicht mehr verwirklicht werden konnten. Dabei handelt es sich vorwiegend um klarstellende Regelungen ohne bezifferbare finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, die zum großen Teil ab dem in Kraft treten sollen.
Neben Anpassungen an das EU-Gemeinschaftsrecht sind auch Regelungen enthalten, mit denen die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des BFH reagiert und Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages umsetzt.
Besonders hervorzuheben sind u. a. folgende Neuregelungen:
Regelung zur korrespondierenden Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 32a KStG und §§ 3 Nr. 40 EStG, 8b KStG); S. 790
Aufnahme einer Regelung in das EStG, die in bestimmten Fällen die Freistellung von Ein...