Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues Verrechnungspreisgesetz im türkischen Körperschaftsteuerrecht
Die türkische Finanzverwaltung hat am Verrechnungspreisvorschriften in das türkische Steuerrecht eingeführt. Sie folgt damit dem Trend insbesondere der europäischen Staaten, sowohl Vorschriften zur materiellen Bestimmung angemessener Verrechnungspreise zu erlassen als auch die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen in Form von Dokumentationsverpflichtungen zu regeln. Bisher enthielt das türkische Steuerrecht lediglich eine Vorschrift, wonach verdeckte Gewinnausschüttungen der Besteuerung unterliegen und das Einkommen im Sinne der Körperschaftsteuer (Kurumlar Vergisi) nicht mindern. Es ist offensichtlich, dass die türkische Finanzverwaltung damit auf den wirtschaftlichen Boom in der Türkei und die damit einhergehende Vervielfachung der konzerninternen Transaktionen reagiert. Türkische Unternehmen sind seit dem Beginn der Zollunion 1996 in Europa besonders aktiv. Im Rahmen dieser Darstellung sollen ein erster Überblick sowie eine erste Beurteilung der neuen gesetzlichen Regelungen gegeben werden. Darüber hinaus soll anhand eines Praxisbeispiels die Problematik der Verrechnungspreisbestimmung der vergangenen Jahre verdeutlicht werden. S. 820