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Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Abzug von Unterhaltsleistungen bei nicht unerheblichem eigenen Vermögen
Dass der Steuerpflichtige die Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin, die auch Mutter eines gemeinsamen Kinds ist und der gegenüber er zivilrechtlich unterhaltsverpflichtet ist, nicht nach § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd geltend machen kann, wenn die Lebensgefährtin nicht unwesentliches eigenes Vermögen besitzt, ist nicht verfassungswidrig.