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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 2006
Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung Nr. 11. Abweichend von der bisherigen einheitlichen Betrachtungsweise entschied der BFH zu den vom Arbeitgeber getragenen Kosten einer Reise von Arbeitnehmern, dass eine Aufteilung solcher Sachzuwendungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers grundsätzlich möglich ist, wenn die Zuwendung bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst war. Dem ist die Finanzverwaltung gefolgt. Ebenfalls zugunsten des Arbeitnehmers erweiterte der BFH seine Rechtsprechung bzgl. der Zuwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen. Sie stellen nunmehr auch dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Veranstaltung zwei Tage gedauert, die Freigrenze 110 € je Arbeitnehmer aber insgesamt nicht überstiegen hat (Nr. 10). Mehrere Entscheidungen (Nr. 33 bis 36) des BFH befassen sich mit der für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wichtigen Frage, wann dort nicht ganzjährig beschäftigte Aushilfskräfte mit typisch land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt sind. Sie werden steuerlich begünstigt besteuert, weil der Arbeitgeber ihre...