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BFH 19.06.1997 IV R 16/95

Einkommensteuer; | Maklerprovision für Mietvertrag (§§ 4, 5 EStG)

Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Anschaffungsnebenkosten führen nicht zur Bilanzierung eines im übrigen als schwebendes Geschäft zu behandelnden immateriellen WG. (2) Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch Anschaffungsnebenkosten nicht aktiviert werden (Hinweis auf BStBl 1992 II 70). (3) Maklerprovisionen, die im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrags gezahlt worden sind, sind als laufende BA abzugsfähig. (4) Für Maklerprovisionen in Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrags kann kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden. (5) Das aus dem Abschluß eines Mietvertrags entstehende schuldrechtliche Nutzungsrecht ist entgeltlich i. S. von § 5 Abs. 2 EStG erworben, wenn als Entgelt ein laufend zu...

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