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Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei komplexen Betriebsvorrichtungen
(1) Der OP-Bereich eines Krankenhauses – dies sind der Operationssaal, die ihm unmittelbar zugeordneten Nebenräume und ihre Einrichtungen – ist gem. rkr. NWB EAAAB-78815 (EFG 2006 S. 875) für die ihn nutzenden Unternehmen (Krankenhaus, Arztpraxen) eine Betriebsvorrichtung, die aus der Gesamtheit der dieser Einrichtung dienenden WG besteht. Die einzelnen zur Betriebsvorrichtung gehörenden WG sind einkommensteuerlich jeweils gesondert zu behandeln, soweit für sie unterschiedliche Regeln gelten. (2) Der Rechtssatzbegriff der „wesentlichen Verbesserung” i. S. des § 255 Abs. 2 HGB gehört zu den Typusbegriffen und ist dieser Begriffsart entsprechend nicht durch das Subsumieren unter feststehende Einzelmerkmale, sondern durch eine wertende Zuordnung anzuwenden. (3) Ein der Höhe na...