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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 330/02 EFG 2006 S. 874 Nr. 12

Gesetze: EStG § 6, EStG § 7, BewG § 68 Abs. 2

Herstellungskosten

Anschaffungskosten

Erhaltungsaufwand

Betriebsvorrichtung

Zuschuss

Leitsatz

1. Betriebsvorrichtungen sind – auch wenn sie wesentlicher Bestandteil eines fremden Grundstücks sind – als selbständige Wirtschaftsgüter zu bewerten und abzuschreiben. Entsprechendes gilt für die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.

2. Der OP-Bereich eines Krankenhauses – dies sind der Operationssaal, die ihm unmittelbar zugeordneten Nebenräume und ihre Einrichtungen – ist für die ihn nutzenden Unternehmen (Krankenhaus, Arztpraxen) eine Betriebsvorrichtung, die aus der Gesamtheit der dieser Einrichtung dienenden Wirtschaftsgüter besteht. Die einzelnen zur Betriebsvorrichtung gehörenden Wirtschaftsgüter sind einkommensteuerlich jeweils gesondert zu behandeln, soweit für sie unterschiedliche Regeln gelten.

3. Ein der Höhe nach feststehender Zuschuss, den ein Vermieter dem Mieter zur Durchführung bestimmter betrieblicher Maßnahmen des Mieters gewährt, ist anteilig auf alle Kostenpositionen umzulegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 11 Nr. 27
DB 2007 S. 18 Nr. 27
EFG 2006 S. 874 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2006 S. 652
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2006 S. 681
EAAAB-78815

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30 Tage
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FG des Saarlandes, Urteil v. 07.02.2006 - 1 K 330/02

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