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BGH 22.04.1997 1 StR 701/96

Arbeitsrecht; | untertarifliche Arbeitsvergütung

Der Tatbestand des Wuchers (§ 302a StGB) kann auch erfüllt werden, wenn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein zu geringer Lohn bezahlt wird (hier: Bruttoarbeitslohn in Höhe von 2/3 des Tariflohns). Der beim Wuchertatbestand gebotene Vergleich der ausgetauschten Leistungen ist allein von der Seite des Täters her vorzunehmen. Dementsprechend kommt es nicht darauf an, ob der dem Arbeitnehmer ausbezahlte Lohn an seinem Wohnort (hier: Tschechei) von ebensolcher oder sogar größerer Kaufkraft ist als der Tariflohn für einen in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer ().

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