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Argentinienanleihen: Banken müssen auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen
In einem Streitfall vor dem OLG Bamberg verstieß die Bank gegen ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten aus § 31 WpHG. Gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kundin hatte der Anlageberater die äußerst spekulativen Wertpapiere (Argentinische Staatsanleihen) empfohlen und sie außerdem nicht auf in Bankkreisen längst bekannte Fakten in Bezug auf die Anleihen hingewiesen. Hierzu gehörten insbesondere Folgende:
– erhebliche Zahlungsprobleme der Argentinischen Republik,
– Abhängigkeit des Landes von der Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds und
– Einstufung als nicht „sichere Anlage” durch einschlägige Ratingagenturen.S. 265