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BBB Nr. 9 vom Seite 286

Ertragswert- und DCF-Verfahren

Ein Blick in die Zukunft: Ermittlung von Unternehmenswerten

von Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Nürnberg

Plant Ihr Mandant einen Anteilskauf, einen Unternehmenserwerb oder ist er etwa auf der Suche nach einem „Geldgeber” für sein eigenes Unternehmen, muss i. d. R. zunächst der Unternehmenswert des „Zielobjekts” ermittelt werden. Aus diesem lassen sich der Anteilswert oder der Kaufpreis ableiten. Anerkannte Bewertungsmethoden in der Praxis sind das Ertragswert- und die DCF-Verfahren.

I. Entscheidend: Zukunftserfolgswert

Die Anlässe für die Ermittlung von Unternehmenswerten sind vielfältig, z. B. Kauf- und Verkaufsvorhaben oder Abfindung von Gesellschaftern. Die Vorstellungen über die Höhe des „Preises” sind jedoch – insbesondere bei den am Unternehmenskauf und -verkauf beteiligten Parteien – häufig unterschiedlich. Um zu einem gemeinsamen Nenner zu kommen, werden Bewertungsverfahren wie das Ertragswert- und die Discounted Cashflow (DCF)-Ver-fahren eingesetzt. Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise existiert allerdings nicht. Gemeinsam ist beiden Verfahren, dass der Zukunftserfolgswert die wichtigste Wertgröße darstellt.

II. Verfahren der Unternehmensbewertung

Die Unterscheidung in Ertragswert- und DCF-Verfahren resultiert aus der unterschiedlichen Abgrenzung der finanziellen Unternehme...

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