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Steuererlass bei Auszahlung einer Entschädigung in zwei Kalenderjahren
Die Besteuerung einer Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 1 EStG setzt grundsätzlich einen zusammengeballten Zufluss der Entschädigung in einem Veranlagungszeitraum voraus. Eine derartige Zusammenballung ist nicht gegeben, wenn eine Entschädigung auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt wird. Ist die Steuerermäßigung deshalb zu versagen, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein die Auszahlung der Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen vereinbart haben, ist die Erhebung der auf die zweite Teilleistung entfallenden Einkommensteuer nicht deshalb unbillig i.S. des § 227 AO, weil sich der Arbeitnehmer im Ergebnis besser gestellt hätte, wenn er auf die zweite Teilleistung verzichtet hätte, um auf diesem Wege eine Besteuerung der ersten Teilleistung mit dem ermäßigten Ste...