Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermittlung der Höchstbetragsgrenze bei Kindergeld
Von BAföG-Leistungen sind unter Anwendung des objektiven Netto-Prinzips die tatsächlichen Aufwendungen und nicht nur eine Kostenpauschale abzuziehen. In einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den erzielten BAföG-Bezügen stehen jedenfalls die Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher und Kopierkosten.