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Umsatzsteuerliche Behandlung des „sale-and-lease-back”-Verfahrens
Beurteilung der steuerlichen Leistungsbeziehungen anhand der konkreten vertraglichen Vereinbarungen
Der BFH hat entschieden, dass beim „sale-and-lease-back”-Verfahren der zivilrechtlichen Eigentumsübertragung des Leasingguts durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber und deren Rückübertragung eine bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion zukommen kann mit der Folge, dass keine der beiden Übertragungen umsatzsteuerrechtlich als Lieferung zu behandeln ist. S. 7
Definition des „sale-and-lease-back”-Verfahrens
Zur Finanzierung von Investitionen wird zunehmend das „sale-and-lease-back”-Verfahren eingesetzt. Bei einer solchen Vertragsgestaltung wird das Eigentum an einem Gegenstand aufgrund eines Kaufvertrags durch den ursprünglichen Eigentümer und späteren Leasingnehmer auf einen Leasinggeber übertragen. Dieser vermietet das Leasinggut an den Verkäufer (Leasingnehmer) und vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit an den Verkäufer (Leasingnehmer) zurückübertragen wird.
Der Streitfall betraf ein Unternehmen, das den Verkauf und die Vermietung von Kopiergeräten nebst deren Wartung zum Gegenstand hat. Der Kläger vermietete die von ihm erworbenen Geräte an Dritte, in deren Geschä...