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Erfolgsneutrale Behandlung von Anschaffungsvorgängen bei einer Zuzahlung des Verkäufers
BFH bestätigt Existenz eines „passiven Ausgleichspostens”
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein. Dies gilt nicht, wenn die Zuzahlung ein Entgelt für die Risikoübernahme des Erwerbers im Zusammenhang mit seiner selbstschuldnerischen Verbürgung ist.
Entschiedener Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin (A-GmbH) hatte mit Kaufvertrag vom Dezember 1989 von der Verkäuferin (P-GmbH) alle Anteile an der B-GmbH erworben. Die Klägerin zahlte an die Verkäuferin zunächst eine „Akonto-Zahlung” von 75 000 DM und wies entsprechend in ihrer Bilanz vom die erworbene Beteiligung an der B-GmbH mit vorläufigen Anschaffungskosten von 75 000 DM aus. Im Jahr 1990 führten Klägerin und Verkäuferin aufgrund der zwischenzeitlich festgestellten Verluste der B-GmbH erneut Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises und einigten sich schließlich darauf, dass die Verkäuferin die erhaltene Akonto-Zahlung an die Klägerin zurückzahlen musste, zusätzlich verpflichtete sich nun die Verkäuferin, der Klägerin 160 000 DM zu zahlen. Die Klägerin verbürgte sich...