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Studienkosten als vorab entstandene Werbungskosten
Aufwendungen für ein Erststudium können absetzbar sein
Aufwendungen im Studium gelten bisher als „Sonderausgaben”, müssten aber nach mehreren Urteilen des BFH eigentlich zu den „Werbungskosten” zählen. Jüngstes Beispiel: Vorab entstandene Werbungskosten können nach dem auch bei einem im Anschluss an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium anzuerkennen sein – allerdings nur für die Zeit bis Ende 2003.
Finanzverwaltung berücksichtigt Aufwendungen nur als Sonderausgaben
Ein 1982 geborener Steuerpflichtiger, der nach Abitur und Zivildienst im Oktober 2003 mit dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Universität begonnen hatte, hatte in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2003 Aufwendungen für das Universitätsstudium in Höhe von 3 327 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemacht. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug und berücksichtigte die Aufwendungen nur als Sonderausgaben in Höhe von 920 €. Die gesonderte Feststellung eines am Schluss des Veranlagungszeitraums 2003 verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer lehnte das Finanzamt ab.
Entscheidend: Regelmäßige Erwerbseinnahmen anstreben
Der BFH ist der Auffassung der F...