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Stellung eines Geschäftsführers im Familienunternehmen
Kassenfehlbeträge stellen nicht automatisch verdeckte Gewinnausschüttung dar
Geschäftsführer von Familienunternehmen sehen sich bei unklaren Eigentumsverhältnissen schnell dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgesetzt. Nach der BFH-Entscheidung v. - III R 25/05 können sie aufatmen, denn nicht jede Feststellung von kalkulatorischen Fehlbeträgen ist dem Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen.
Zurechnung aufgrund Gesellschafterstellung?
1979 verpachtete ein Grundstückseigentümer sein Grundstück mit Klubhaus und Tennisplätzen an eine GmbH. Die GmbH sollte die Einrichtungen unter seiner alleinigen Geschäftsführung betreiben. Die Anteile an der GmbH hielten Familienmitglieder. März 1993 verkaufte der Geschäftsführer das Grundstück an eine Bank unter der Bedingung der lastenfreien Besitzübergabe erst 18 Monate später. Anschließend mietete er für weitere fünf Jahre das Grundstück von der Bank und vermietete es für dieselben Monatsmiete an die GmbH weiter.
Eine Steuerfahndung stellte eine Betriebsaufspaltung sowie den wirtschaftlichen Eigentumsübergang des Grundstücks erst im Oktober 1994 fest, womit der Veräußerungsgewinn als gewerbliche Einkünfte in dem Jahr zu versteuern gewesen wäre. Daneben stellte die Steuerfahndung regelmäßige...