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Einkommensteuer | Zeitpunkt des Unterschreitens der Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalerhöhung für die Bestimmung der Fünfjahresfrist i. S. des § 17 Abs. 1 EStG
Das NWB LAAAB-92966 lässt sich wie folgt zusammenfassen: Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine bisher wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Weiter hat der Senat festgestellt: Ist eine Kapitalerhöhung am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht in das Handelsregister eingetragen und sind die beschlossenen Stammeinlagen zu diesem Zeitpunkt bereits eingefordert, aber noch nicht geleistet, ist der Anspruch auf die Einlage als schwebendes Geschäft am Bilanzstichtag noch nicht zu aktivieren.