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Einkommensteuer | Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an den mit ihm zusammenlebenden ausländischen Lebenspartner
Das NWB DAAAB-92960 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen ausländischen Lebenspartner können nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Partner bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden. (2) Prozesskosten, die durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts des ausländischen Partners entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. – Anmerkung: Die hinsichtlich der Prozesskosten restriktive, im Übrigen aber wohlwollende Entscheidung wirft nur die Frage auf, ob das Finanzamt nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes einen Abzug der Unterhaltsaufwend...