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Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2007
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche fachlich zwingend erforderliche steuerrechtliche Änderungen umgesetzt, die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 nicht mehr verwirklicht werden konnten. Dabei handelt es sich vorwiegend um klarstellende Regelungen, die zum großen Teil ab dem in Kraft treten sollen. Zu Einzelheiten s. NWB Beratung aktuell 30/2006. Insbesondere sind folgende geplante Änderungen hervorzuheben:
Die eingeschränkte Verlustberücksichtigung bei Steuerstundungsgestaltungen soll für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 15b EStG durch den neuen § 20 Abs. 2b EStG). Damit wird auf das Auftreten neuer Steuerstundungsgestaltungen am Markt reagiert. Diese Neuregelung soll bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2006 gelten.
Auf die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Behandlung von Sonderzahlungen, Gegenwertzahlungen oder Sanierungsgeldern eines Arbeitgebers an kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen und an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder reagiert die Bundesregierung mit folgenden Regelungen...