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FG Münster Beschluss v. - 3 V 6258/03 Erb

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1, ErbStG § 13a Abs. 2, ErbStG § 13a Abs. 5

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag des § 13a ErbStG gehen auch durch Konkurs verloren

Leitsatz

Das Gericht hat schon im rechtskräftigen Urt. v. - 3 K 2387/98 Erb, EFG 2001, 1511 festgestellt, dass der Abschluss des kurz nach dem Erbfall eröffneten Konkursverfahrens zur Annahme der "Aufgabe des Gewerbebetriebs" innerhalb von 5 Jahren führt und deshalb der Betriebsvermögensfreibetrag und der Bewertungsabschlag wegen § 13a Abs. 5 ErbStG nicht gewährt werden. An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-92906

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Beschluss v. 18.02.2004 - 3 V 6258/03 Erb

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