OFD Münster

Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 018/2006

Bezug:

Mit Urteil vom - I R 38/04 - hat der BFH entschieden, dass in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG) die Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen darf (§ 25 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Nach dem - soll das Urteil in allen noch offenen Fällen angewandt werden.

Nunmehr ist die Frage aufgekommen, ob die Grundsätze des Urteils auch in den Fällen der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§ 14 i.V.m. §§ 3ff UmwStG 1995) anzuwenden sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist das im Gesetz vorgesehene Bewertungswahlrecht durch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG) eingeschränkt (vgl. Rz. 14.01 - 14.03 des BStBl 1998 I S. 268). An dieser Rechtsauffassung hält die Finanzverwaltung weiterhin fest.

Rechtsbehelfsverfahren in Fällen des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, die im Hinblick auf das oben genannte Verfahren geruht haben, sind wieder aufzunehmen und entsprechend der oben dargestellten Verwaltungsauffassung zu entscheiden.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
EAAAB-92870