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BGH 06.04.2006 V ZB 158/05, NWB 35/2006 S. 284
Zwangsvollstreckung | Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden ().