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Körperschaftsteuer | An den Gesellschafter-Geschäftsführer geleistete Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung
Zahlt eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer durch einen jährlichen Maximalbetrag begrenzte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit und steht nach den tatsächlichen Verhältnissen fest, dass dieser Maximalbetrag nicht unterschritten wird, liegt nach dem rkr. NWB YAAAB-76111 (EFG 2006 S. 438) selbst dann eine vGA vor, wenn die Gesellschaft vergleichbare vertragliche Regelungen mit ihren festangestellten gesellschaftsfremden Arbeitnehmern getroffen hat (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin betrieb zwei Gaststätten. In dem Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbarte die Klägerin mit dem Geschäftsführer neben der Zahlung eines monatlichen Gehalts, eines 13. und 14. Monatsgehalts sowie eines Urlaubsgelds die Zahlung von Sonn- und Feie...