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IWB Nr. 16 vom Seite 747 Fach 5 Norwegen Gr. 3 Seite 28

Das Personengesellschaftsrecht Norwegens

Prof. Dr. Gerhard Ring und Dr. Line Olsen-Ring

Das norwegische Gesellschaftsrecht differenziert zwischen Gesellschaften (selskaper) und Vereinigungen (foreninger). Der Unterschied besteht darin, ob den Gesellschaftern ein Eigentumsrecht am Vermögen der Gesellschaft zusteht (Gesellschaft) oder nicht (Vereinigung).

Die Gesellschaften können entsprechend der Haftungsmodalitäten in vier Hauptgruppen aufgeteilt werden: Gesellschaften mit unbegrenzter Teilnehmerhaftung (ansvarlige selskaper med ubegrenset deltakeransvar – ANS), Gesellschaften mit geteilter Teilnehmerhaftung (ansvarlige selskaper med delt deltakeransvar – DA), Gesellschaften mit gemischter Teilnehmerhaftung (Kommanditgesellschaften und stille Gesellschaften – kommandittselskaper [KS], stille selskaper) und Gesellschaften mit begrenzter Teilnehmerhaftung (selskaper med begrenset deltakeransvar – private Aktiengesellschaften [aksjeselskaper – AS] und Publikumsaktiengesellschaften [allmennaksjeselskaper – ASA]).

Bei den Vereinigungen wird zwischen Vereinigungen mit ökonomischer Zielsetzung (økonomiske foreninger – bspw. Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz [samvirkelag]) und Vereinigungen mit nicht-ökonomischer Zielsetzung (ikke-økonomiske forenin...

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Das Personengesellschaftsrecht Norwegens

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