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Einkommensteuer | Versagung von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen
▶ Urteil: Die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen können versagt werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten diese nicht unwesentlich unterschreiten und deshalb im Einzelfall eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung nicht auszuschließen ist, und der Stpfl. trotz Aufforderung durch die Finanzverwaltung keine Angaben zu den tatsächlich angefallenen Kosten macht; ggf. sind diese dann zu schätzen (EFG 2006, S. 880).
▶ Hinweis: Der Kl. war über mehrere Monate als Auslandslehrer in Brasilien tätig. In diesem Zusammenhang begehrte er im Rahmen seiner beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung neben Verpflegungsmehraufwendungen auch Übernachtungspauschalen entsprechend den Pauschalen für Übernachtungen im Ausland nach d...