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Sozialversicherung | Aufenthaltsklausel bei Leistungen wegen Arbeitslosigkeit
Die Freizügigkeit und die Aufenthaltsfreiheit nach Art. 18 EG stehen einer Aufenthaltsklausel als Voraussetzung für die Wahrung des Anspruchs auf eine Leistung bei Arbeitslosigkeit nicht entgegen. Eine solche Klausel trägt vielmehr der Notwendigkeit Rechnung, die Situation des Arbeitslosen zu überwachen. Diese Rechtfertigung beruht auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses, die von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig sind ().