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Abgabenordnung | Keine Verzinsung des Anspruchs auf Investitionszulage
Nach dem NWB XAAAB-92145 ist der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen. Dazu führt der Senat weiter aus: Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 233a AO beschränkt sich auf die Verzinsung der Ansprüche betreffend die in Abs. 1 aufgeführten Steuern. Zum einen bestehen wesensmäßige Unterschiede zwischen der Investitionszulage als einer Subvention und den von § 233a AO erfassten Steuern. Zum anderen geht es bei einer Erhöhung der zunächst festgesetzten Investitionszulage um die Auszahlung eines Betrags durch das Finanzamt an den Anspruchsberechtigten und nicht um die Erstattung eines zuvor vom Anspruchsberechtigten an das Finanzamt geleisteten Betrags. Der Gesetzgeber konnte in § 8 InvZulG 1991 die Verzinsung lediglich für den Rückforderungsanspruch vorsehen.