Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Steuerfreiheit für Freiberufler bei privater Telefonnutzung
Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz. Die nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerbefreiung der privaten Nutzung ist vom Gesetzgeber so gewollt und die unterschiedliche Behandlung von selbstständig Tätigen ist sachlich gerechtfertigt.