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Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids
Die Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids, mit dem Zinsen auf eine zurückgeforderte Ausfuhrerstattung festgesetzt worden sind, richtet sich nach den Vorschriften des VwVfG. Erweist sich wegen einer Änderung der Rechtsprechung zu den Erstattungsvoraussetzungen die Rückforderung der Ausfuhrerstattung und damit auch die rechtsbeständige Zinsfestsetzung als rechtswidrig, besteht mangels nachträglicher Änderung der Rechtslage kein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens. Die Rücknahme des Zinsbescheids steht in diesem Fall gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Ermessen der Behörde.