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Fair value-Option für Verbindlichkeiten
Nach der Einschränkung der fair value-Option können finanzielle Verbindlichkeiten nur dann erfolgswirksam bewertet werden, wenn eines von drei Kriterien erfüllt ist.
Obwohl die neue fair value-Option die Anwendung des IAS 39 vereinfacht und Ergebnisverzerrungen behebt, sind diese Vorteile vor dem Hintergrund der Anforderung des „Framework” an die Abschlussinformationen kritisch zu beurteilen.
Nach dem Amendment zu IAS 39 des IASB schlägt der FASB eine wesentlich flexiblere fair value-Option für Finanzinstrumente als nach IAS 39 (neu) vor und beabsichtigt überdies bereits eine Ausweitung auch auf nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Der Beitrag skizziert zunächst die Anwendungskriterien der fair value-Option in Bezug auf Verbindlichkeiten und stellt die damit in Verbindung stehenden erweiterten Offenlegungspflichten dar. Im Anschluss daran wird auf Basis der im „Framework” kodifizierten Anforderungen an Rechnungslegungsinformationen untersucht, ob die vom IASB angestrebten und mit dem Amendment vom „verteidigten Vorteile” der fair value-Option auch für die im „Framework” genannten Zwecke des IAS/IFRS-Abschlusses errei...