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Anwendung des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 10
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am IDW RS HFA 10 verabschiedet: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Der HFA hat die Stellungnahme am und am geändert.
1. Handelsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen der Bewertung von Beteiligungen
(1) Die vorliegende IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung konkretisiert, auf welche Weise die in dem IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1, vgl. WPg 2005 S. 1303) dargelegten betriebswirtschaftlichen Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten, bei der Bewertung von Beteiligungen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind. Die in dieser IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung dargelegten Grundsätze sind entsprechend anzuwenden, sofern nach den GoB zur Bewertung von Unternehmensanteilen, die keine Beteiligungen nach § 271 Abs. 1 HGB darstellen, der Ertragswert heranzuziehen ist.
(2) Beteiligungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten zu bewerte...