Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einstweilige Anordnung bei Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung
Soweit die erstmalige Festsetzung von Kindergeld nach vorheriger ablehnender Entscheidung der Familienkasse begehrt wird, ist das Verfahren nach § 114 Abs. 1 FGO und mangels vollziehbaren Verwaltungsakts nicht nach § 69 Abs. 3 FGO das zulässige Rechtmittel im vorläufigen Rechtsschutz.