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NWB 33/2006 S. 268

Sozialrecht | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. ist im BGBl 2006 I S. 1706 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll eine Verbesserung der Verwaltungspraxis erreicht werden und eventueller Leistungsmissbrauch gezielter vermieden werden. Als Ersatz für die Regelungen der bisherigen Ich-AG und des Überbrückungsgelds wird ein Gründungszuschuss eingeführt, der in den Katalog der steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 2 EStG aufgenommen wird. Über das sog. Arbeitslosengeld II haben wir ausführlich in NWB F. 27 S. 6283 ff. berichtet und über den Gründungszuschuss in NWB F. 27 S. 6277.

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